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Wie erreiche ich Wunscholdtimer in München am besten?

Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie uns kontaktieren können.

Aufgrund der vielen Anfragen bietet sich ein erster Kontakt per E-Mail an. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie dann garantiert Antwort von uns.

In besonders dringenden Fällen können Sie uns auch gerne telefonisch erreichen.

Wie lange muss ich einen Besichtigungstermin vorher anmelden?

Um die Einzelpräsentation Ihres favorisierten Wunscholdtimers vorzubereiten und einzuplanen, benötigen wir einen Vorlauf von mindestens einem Tag.
Je früher Sie uns Ihren Wunsch mitteilen, desto flexibler sind wir in der Zeitplanung und der Vergabe von Terminen.

Kann ich bei einer Besichtigung den Wagen auf einer Hebebühne ansehen?

Gerne können Sie das. Nennen Sie uns Ihren Wunsch, wir organisieren die Hebebühne.

Kann ich bei einer Besichtigung einen Experten meines Vertrauens mitbringen?

Wir freuen uns sogar darüber, da wir auf maximale Transparenz Wert legen und diese in jedem Punkt unterstützen.

Kann ich bei einer Besichtigung eine Probefahrt machen?

Ja, jederzeit. Der Eindruck der Probefahrt ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Einzelpräsentation Ihres favorisierten Wunscholdtimers. Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen Führerscheines und eines Personalausweises sein.

Kann ich die Wunscholdtimer auch alleine und/oder ohne Termin ansehen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Wunscholdtimer befinden sich aus Sicherheitsgründen an einem unabhängigen, von außen nicht einsehbaren Ort.

Wo kann man die Wunscholdtimer besichtigen?

Wir verfügen über mehrere kleinere, nicht einsehbare Aufbewahrungshallen in und um München. Eine Fahrzeugeinzelbesichtigung ist nach Absprache jederzeit möglich.

Gibt es einen Show-Room?

Ein Show-Room im konventionellen Sinne hat sich für uns als nicht vorteilhaft erwiesen. Da wir über eine große Auswahl an Klassikern verfügen, haben wir die Erfahrung gemacht dass eine Gesamtpräsentation dieser oftmals verunsichert und zu Unentschlossenheit führt.
Unsere Stärke liegt in der persönlichen Einzelpräsentation der favorisierten Wunscholdtimer. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und besichtigen genau das Fahrzeug Ihres Interesses, in Kombination mit einem umfangreichen Beratungsgespräch. 
Einen Überblick über unser Angebot bekommen Sie hier.

Kann ich den Wagen gleich kaufen und bei Wunscholdtimer überwintern lassen?

Dazu haben wir einen speziellen Servicebereich eingerichtet, der Ihnen diese Möglichkeit eröffnet. Während der Standzeit besteht zudem die Möglichkeit wertsichernde Arbeiten vor der Abholung durchzuführen. Sprechen Sie einfach mit uns.

Wie kann ich bei Wunscholdtimer bezahlen?

Wir akzeptieren Banküberweisungen sowie Bargeldzahlung in Euronoten.

Wie kann ich meinen Wunscholdtimer sofort und sicher reservieren?

Um Ihnen maximale Sicherheit zu geben, dass niemand vor Ihnen Ihren Wunscholdtimer kauft, können Sie jederzeit 10% des Verkaufspreises als Anzahlung auf unser Konto überweisen. Als Betreffzeile fügen Sie einfach Marke, Typ und die Fahrgestellnummer des Klassikers ein. Ab Zahlungseingang auf unserem Firmenkonto ist der Wunscholdtimer für Sie 45 Tage reserviert. Bitte nehmen Sie nach der Überweisung umgehend mit uns Kontakt auf um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollten zufällig zwei Kaufinteressenten gleichzeitig reservieren wollen, sprechen wir mit unserer Bank darüber, wer als erstes überwiesen hat. Dieser bekommt dann den Wagen. Fehlüberweisungen werden selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet.

Worin besteht der Unterscheid zwischen Garantie und Gewährleistung?

Oft werden Garantie und Gewährleistung verwechselt. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während die Garantie eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt.
Der Begriff "Garantie" steht nicht im BGB. Es ist jedoch erlaubt eine Garantie im Rahmen eines Vertrages (Kaufvertrag, Geschäftsbedingungen) zu gewähren.

Der Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.

Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich eindeutig geregelt und stellt keine freiwillige Leistung des Herstellers dar.

Habe ich Gewährleistung auf meinem Wunscholdtimer?

Mit der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 hat sich viel im vertraglichen Schuldrechtsverhältnis zwischen Unternehmern und privaten Personen geändert. Bei einem Verkauf von einem Unternehmer an eine private Person muss grundsätzlich mindestes eine Gewährleistung von einem Jahr nach Kaufdatum gegeben werden. Wenn dieser Verkaufstyp vorliegt, geben auch wir selbstverständlich und gerne eine Gewährleistung von einem Jahr.

Was bedeuten die Prüfsiegel?

Unser Prüfsiegel vergeben wir einem auserlesen Kreis unserer bereits ohnehin schon auserwählten Wunscholdtimern, die wir in unserer Auswahl voran stellen möchten. Unser Ziel ist es Ihnen damit ein weiteres Unterscheidungswerkzeug an die Hand zu geben. Wir möchten aber auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hierbei keinen Zusammenhang zwischen unserem Prüfsiegel und den offiziellen Gutachten Einstufungen von Classic Data etc. gibt. Unsere Prüfsiegel stellen eine interne Orientierungshilfe dar.